Pflegebedürftigkeit
Was heißt Pflegebedürftigkeit?
Laut Gesetz ist derjenige pflegebedürftig, der wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf.
- Krankheiten und Behinderungen sind
- Verluste, Lähmungen und andere Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates
- Funktionsstörungen der Sinnesorgane oder inneren Organe
- Funktionsstörungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen
- Gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtung des täglichen Lebens sind:
- Körperpflege (Waschen, Baden, Darm- und Blasenentleerung, …)
- Ernährung (Essen mundgerecht zubereiten, Nahrungsaufnahme, …)
- Mobilität (Kleiden, Gehen, Stehen, Verlassen der Wohnung, …)
- Hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Putzen,…)>
- Hilfe bedeutet:
- Beaufsichtigung oder Anleitung,
- Unterstützung,
- Teilweise oder vollständige Übernahme bei den Verrichtungen des täglichen Lebens.

